Der Reparaturbonus des Bundes soll defekten Elektroaltgeräten eine zweite Chance geben. Seit 25. September kann er wieder beantragt werden.
Reparaturbons, die vor dem 2. Juli 2023 heruntergeladen wurden, behalten ihre dreiwöchige Gültigkeit. Sie können für diese Dauer auch weiterhin bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Die konkrete Gültigkeitsdauer ist am Bon angeführt.
Weitere Informationen gibt's hier:
https://www.reparaturbonus.at/