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Um einen verantwortungsvollen Umgang mit Batterien sicherzustellen, ist es entscheidend, sie korrekt zu entsorgen. Batterien und Akkus können bei den Altstoffsammel-/Wertstoffzentren (ASZ/WSZ) kostenlos abgegeben werden.
Wichtig ist es dabei die Pole abzukleben, um einen gefährlichen Kurzschluss zu vermeiden. Darüber hinaus bieten gekennzeichnete Sammelboxen im Einzelhandel eine weitere Möglichkeit, Batterien abzugeben.
Batterien und Akkus dürfen keinesfalls im Restmüll entsorgt werden, da sie eine erhebliche Brandgefahr darstellen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung trägt nicht nur zum Schutz der Umwelt und menschlichen Gesundheit bei, sondern ermöglicht auch das Recycling und die erneute Verwendung der wertvollen Rohstoffe.
2022: 310.202 kg
2023: 318.692 kg
2022: 342.980 kg
2023: 354.417 kg
Die neue Verordnung über Batterien und Altbatterien ist am 18. Februar 2024 in Kraft getreten und bringt folgende Vorteile für Batterie- und Akkumulatoren-Herstellerunternehmen:
Es ist verboten, Batterien zu verkaufen, die mehr als 0,0005 % Quecksilber und mehr als 0,002 % Cadmium enthalten. Dies gilt auch für Batterien, die in Geräten, Leichtfahrzeugen und anderen Fahrzeugen eingebaut sind.
Erhöhung des Batterierecyclings und Verringerung der Umweltauswirkungen.
Förderung einer Kreislaufwirtschaft im Batteriesektor.
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