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Batterien und Akkus

Rückgabe an den Verkaufsstellen und ASZ/WSZ

In unserer modernen Welt sind Batterien und Akkus unverzichtbar. Sie versorgen unsere Smartphones, Laptops, Uhren und viele andere elektronische Geräte mit Energie.
Doch oft landen die leeren Stromspeicher, oder nicht mehr genutzte Geräte, unbeachtet in der Schublade. Das ist nicht nur eine Verschwendung wertvoller Ressourcen, sondern auch gefährlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit.

Was sind Batterien und Akkus?

Batterien sind Energiespeicher, die chemische Energie in elektrische Energie umwandeln. Sie enthalten verschiedene Chemikalien wie Quecksilber, Blei, Cadmium und Nickel, die bei unsachgemäßer Entsorgung schädlich sein können, aber auch wertvolle Rohstoffe darstellen. Besonders Lithium-Akkus, die in den meisten modernen Geräten verwendet werden, bergen ein erhöhtes Brandrisiko, wenn sie beschädigt oder unsachgemäß entsorgt werden.

Die richtige Entsorgung von Batterien und Akkus

Batterien und Akkus dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden, da sie gefährliche Inhaltsstoffe enthalten, die Brände verursachen können. Eine getrennte Sammlung ermöglicht die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe und verhindert Umweltverschmutzung.

Wo können Batterien und Akkus entsorgt werden?

Um einen verantwortungsvollen Umgang mit Batterien sicherzustellen, ist es entscheidend, sie korrekt zu entsorgen. Batterien und Akkus können bei den Altstoffsammel-/Wertstoffzentren (ASZ/WSZ) kostenlos abgegeben werden.

Wichtig ist es dabei die Pole abzukleben, um einen gefährlichen Kurzschluss zu vermeiden. Darüber hinaus bieten gekennzeichnete Sammelboxen im Einzelhandel eine weitere Möglichkeit, Batterien abzugeben.

Achtung

Batterien und Akkus dürfen keinesfalls im Restmüll entsorgt werden, da sie eine erhebliche Brandgefahr darstellen.

Die ordnungsgemäße Entsorgung trägt nicht nur zum Schutz der Umwelt und menschlichen Gesundheit bei, sondern ermöglicht auch das Recycling und die erneute Verwendung der wertvollen Rohstoffe.

Geräte- und Fahrzeug­batterien

Seit dem 26. September 2008 gilt die „Batterieverordnung“ (BGBl. 159). Sie betrifft Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Sie überträgt die Verantwortung zur richtigen Sammlung und Verwertung auf die Herstellerunternehmen, um die langfristige Verwertung von Altbatterien sicherzustellen und die umweltfreundlichere Herstellung neuer Batterien zu fördern.

Zahlen, Daten, Fakten zur Geräte- und Fahrzeug­batterien­sammlung

5 Stück Batterien

Geräte­batterien

+ 2,73 %

2022: 310.202 kg
2023: 318.692 kg

Motorraum eines Autos mit orangen Starterkabeln

Fahrzeug­batterien

+ 3,33 %

2022: 342.980 kg
2023: 354.417 kg

Gut zu wissen

EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien

Die neue Verordnung über Batterien und Altbatterien ist am 18. Februar 2024 in Kraft getreten und bringt folgende Vorteile für Batterie- und Akkumulatoren-Hersteller­unternehmen:

Einschränkung von Chemikalien

Es ist verboten, Batterien zu verkaufen, die mehr als 0,0005 % Quecksilber und mehr als 0,002 % Cadmium enthalten. Dies gilt auch für Batterien, die in Geräten, Leichtfahrzeugen und anderen Fahrzeugen eingebaut sind.

Weitere Änderungen im Jahr 2024

  • Hersteller­betriebe müssen sicherstellen, dass Batterien recycelbar sind und einen bestimmten Recyclinganteil haben.
  • Nur Batterien mit einem „Batteriepass“ dürfen verkauft werden. Dieser Pass enthält Informationen über die Zusammensetzung, Herkunft und das Recycling der Batterie.
  • Hersteller­betriebe müssen Sammel- und Recyclingsysteme für Altbatterien einrichten.

Ziele der Verordnung

  • Erhöhung des Batterierecyclings und Verringerung der Umweltauswirkungen.

  • Förderung einer Kreislaufwirtschaft im Batteriesektor.

  • Verbesserung der Transparenz und des Verbraucher­bewusstseins in Bezug auf Batterien.

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