Einwegpfand Österreich: Start Jänner 2025
Ab dem 1. Januar 2025 führt Österreich ein Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen ein, das sich in anderen EU-Mitgliedsstatten bereits als erfolgreiche Maßnahme bewährt hat, um wertvolle Rohstoffe im Kreislauf zu halten. Ein Pfand von 25 Cent auf Plastikflaschen und Getränkedosen soll nicht nur die Umweltverschmutzung reduzieren, sondern auch hochwertiges Recycling fördern. Was Konsumentinnen und Konsumenten wissen müssen und welche Regelungen gelten – ein Überblick zum österreichischen Einwegpfand.
Wie erkennt man pfandpflichtige Einwegverpackungen?
Für die Pfandrückgabe muss die Verpackung folgende Kriterien erfüllen:
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Das österreichische Pfandlogo und der Barcode (EAN-Code) sind gut sichtbar.
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Die Verpackung ist leer und unzerdrückt.
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Das Etikett ist vollständig und leserlich
Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Verpackung Teil des österreichischen Pfandsystems ist und zurückgegeben werden kann. Falls die Verpackung diese Kriterien nicht erfüllt, entsorgen Sie die Verpackung bitte in der nächsten Gelben Tonne oder im Gelben Sack.
Ausnahmen bestätigen die (Pfand-)Regel
Grundsätzlich gilt das Pfandsystem für alle Getränkeverpackungen, egal ob Flasche oder Dose, mit einem Fassungsvermögen zwischen 0,1 und 3 Litern. Einige Verpackungen sind jedoch von der Pfandpflicht ausgenommen, darunter Getränkekartons, Glasflaschen sowie Getränkeflaschen für bestimmte medizinische Zwecke. Auch Milchprodukte und Sirupe fallen nicht unter das Pfandsystem, da sie nicht für den sofortigen Verzehr vorgesehen sind bzw. aus hygienischen Gründen nicht bepfandet werden.
Die Einwegpfandverordnung (BGBl II 283/2023) sieht auch eine Übergangsregelung vor, denn vorrätige Einweggetränkeverpackungen ohne Pfandlogo, die vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden, können bis Ende 2025 ohne Pfandeinhebung verkauft werden.
Gastgewerbebetriebe sind von der Pfandpflicht ausgenommen, wenn Einweggetränkeverpackungen vor Ort konsumiert und üblicherweise nicht mitgenommen werden.
Dose oder Flasche leer – Pfand her!
Ab 2025 können Konsumentinnen und Konsumenten Einwegverpackungen dort zurückgeben, wo Getränke verkauft werden. Auch kleine Verkaufsstellen ohne Rücknahmeautomaten nehmen Verpackungen aus Kunststoff und Aluminium zurück, allerdings nur in geringen Mengen und nur für Produkte, die auch vor Ort verkauft werden. Beim Imbiss oder Würstelstand heißt das: Nur das, was auch dort verkauft wird, wird auch zurückgenommen – und nur in handelsüblichen Mengen!
Ein Schritt in Richtung nachhaltige Zukunft
Zusammenfassend stellt das neue Einwegpfandsystem in Österreich einen bedeutenden Fortschritt in Richtung Ressourcenschonung und nachhaltigem Recycling dar. Die Einführung des Systems leistet einen wertvollen Beitrag zur Reduktion der Umweltbelastung und unterstützt einen bewussteren Umgang mit Verpackungsmaterialien. Ab Januar 2025 kann jede Einzelne und jeder Einzelne durch die Rückgabe von Einweggetränkeverpackungen zum Erfolg des Pfandsystems beitragen und so aktiv eine umweltfreundlichere Zukunft in Österreich fördern.
Die Organisation und Verwaltung des Pfandsystems übernimmt die EWP Recycling Pfand Österreich GmbH. Weitere nützliche Informationen zur Umsetzung des Einwegpfandsystems finden Sie unter:
FAQ zum Pfand
Ab 1.1. 2025 werden alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet.
Das Pfand umfasst alle geschlossenen oder überwiegend geschlossenen Getränkeeinwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter. Ausgenommen sind
- Getränkeverbundkartons
- Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
- Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und verwendet werden
- die Getränkearten von Milch- und Milchprodukten
Nicht bepfandet werden auch Sirupe, da diese zwar in weitestem Sinne Getränke sind, aber nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind.
Alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit dem Pfandlogo gekennzeichnet.
Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben.
Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten und Post- und Paketzusteller. An frequentierten Plätzen (wie z.B. Einkaufszentren oder Einkaufsstraßen) können aber auch gemeinsame Rücknahmestellen eingerichtet werden. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt.
Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur die Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufsmenge und Füllmenge zurückzunehmen.
Beispiel: Eine Bäckerei verkauft ausschließlich Getränke der Marke X in 0,5 Liter PET-Flaschen. Es werden daher 0,5 Liter PET-Flaschen zurückgenommen, aber auch von der Marke Y und Z. Nicht zurückgenommen werden daher Aluminiumdosen oder PET-Flaschen in anderen Größen.
Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das östereichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sind. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar sein. Nur so kann erkannt werden, ob es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die im österreichischen Pfandkreislauf geführt wird.
Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte entsorgen Sie die Verpackung in der nächsten gelben Tonne oder im gelben Sack.
Nein, denn für das Einwegpfandsystem erhalten alle Flaschen und Dosen neue Strichcodes und werden mit dem Pfandlogo gekennzeichnet. Nur diese werden von Rückgabeautomaten erkannt bzw. von den manuellen Rücknehmern zurückgenommen und die 25 Cent ausbezahlt.