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Intern, Informationen zu Abfall

Einwegpfand Österreich: Start Jänner 2025

11. November 2024 | zuletzt aktualisiert am 31. März 2025
Eine Flasche wird in einen schwarzen Pfandautomaten eingeworfen. Am Bildschirm ist zu erkennen, dass der Automat bereit ist und das Leergut eingelegt werden kann.
Rückgabe von Leergut ab 2025 im Pfandautomaten

Ab dem 1. Januar 2025 führt Österreich ein Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen ein, das sich in anderen EU-Mitgliedsstatten bereits als erfolgreiche Maßnahme bewährt hat, um wertvolle Rohstoffe im Kreislauf zu halten. Ein Pfand von 25 Cent auf Plastikflaschen und Getränkedosen soll nicht nur die Umweltverschmutzung reduzieren, sondern auch hochwertiges Recycling fördern. Was Konsumentinnen und Konsumenten wissen müssen und welche Regelungen gelten – ein Überblick zum österreichischen Einwegpfand. 

Wie erkennt man pfandpflichtige Einwegverpackungen? 

Für die Pfandrückgabe muss die Verpackung folgende Kriterien erfüllen: 

  • Das österreichische Pfandlogo und der Barcode (EAN-Code) sind gut sichtbar. 

  • Die Verpackung ist leer und unzerdrückt. 

  •   Das Etikett ist vollständig und leserlich

Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Verpackung Teil des österreichischen Pfandsystems ist und zurückgegeben werden kann. Falls die Verpackung diese Kriterien nicht erfüllt, entsorgen Sie die Verpackung bitte in der nächsten Gelben Tonne oder im Gelben Sack. 

Ausnahmen bestätigen die (Pfand-)Regel 

Grundsätzlich gilt das Pfandsystem für alle Getränkeverpackungen, egal ob Flasche oder Dose, mit einem Fassungsvermögen zwischen 0,1 und 3 Litern. Einige Verpackungen sind jedoch von der Pfandpflicht ausgenommen, darunter Getränkekartons, Glasflaschen sowie Getränkeflaschen für bestimmte medizinische Zwecke. Auch Milchprodukte und Sirupe fallen nicht unter das Pfandsystem, da sie nicht für den sofortigen Verzehr vorgesehen sind bzw. aus hygienischen Gründen nicht bepfandet werden. 

Die Einwegpfandverordnung (BGBl II 283/2023) sieht auch eine Übergangsregelung vor, denn vorrätige Einweggetränkeverpackungen ohne Pfandlogo, die vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden, können bis Ende 2025 ohne Pfandeinhebung verkauft werden. 

Gastgewerbebetriebe sind von der Pfandpflicht ausgenommen, wenn Einweggetränkeverpackungen vor Ort konsumiert und üblicherweise nicht mitgenommen werden. 

Dose oder Flasche leer – Pfand her! 

Ab 2025 können Konsumentinnen und Konsumenten Einwegverpackungen dort zurückgeben, wo Getränke verkauft werden. Auch kleine Verkaufsstellen ohne Rücknahmeautomaten nehmen Verpackungen aus Kunststoff und Aluminium zurück, allerdings nur in geringen Mengen und nur für Produkte, die auch vor Ort verkauft werden. Beim Imbiss oder Würstelstand heißt das: Nur das, was auch dort verkauft wird, wird auch zurückgenommen – und nur in handelsüblichen Mengen! 

Ein Schritt in Richtung nachhaltige Zukunft 

Zusammenfassend stellt das neue Einwegpfandsystem in Österreich einen bedeutenden Fortschritt in Richtung Ressourcenschonung und nachhaltigem Recycling dar. Die Einführung des Systems leistet einen wertvollen Beitrag zur Reduktion der Umweltbelastung und unterstützt einen bewussteren Umgang mit Verpackungsmaterialien. Ab Januar 2025 kann jede Einzelne und jeder Einzelne durch die Rückgabe von Einweggetränkeverpackungen zum Erfolg des Pfandsystems beitragen und so aktiv eine umweltfreundlichere Zukunft in Österreich fördern. 

Die Organisation und Verwaltung des Pfandsystems übernimmt die EWP Recycling Pfand Österreich GmbH. Weitere nützliche Informationen zur Umsetzung des Einwegpfandsystems finden Sie unter: 

FAQ zum Pfand

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