Abfälle wie Schutzausrüstungen, Untersuchungsbehälter, Textilien etc., die aus Infektionsstationen bzw. Quarantänestationen im medizinischen Bereich stammen und im Zuge von Untersuchungen bei Verdacht auf eine Coronaviren (2019-nCoV)-Infektion anfallen soll nicht einer nochmaligen Trennung unterzogen sondern einer direkten Entsorgung zugeführt werden. Analog ist auch in Haushalten mit positiv getesteten Personen zu verfahren, auch diese Abfälle sind nicht nachträglich zu trennen.
März 2020
Auf Basis der dynamischen Entwicklung wurde das ursprüngliche, erste durch ein
neues Schreiben ergänzt.
Das erste Schreiben des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Entsorgung von Schutzausrüstung
Das Infoblatt für Haushalte, die unter "Corona-Quarantäne" stehen